Picture

Das Ethik-Komitee unter neuem Vorsitz durch Frau Dr. C. Wolf

Das Ethik- Komitee wählte Frau Dr. med. Caroline Wolf, Oberärztin in unserer Klinik für Altersmedizin, zur neuen Vorsitzenden; sie wird ihre Funktion am 01.12.2018 antreten. Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Ethik- Komitees werden durch diese Geschäftsordnung geregelt. Es fördert die ethische Sensibilität und Urteilskompetenz der Mitarbeitenden, bietet Entscheidungshilfen in konkreten ethischen Fragen und Konfliktfällen und vermittelt Wissen zu ethischen Aspekten der Patienten- und Bewohnerversorgung. Dialoge von Mitarbeitenden mit Betreuungsrichtern, Patientenfürsprecher und gesetzlichen Betreuern werden gefördert und in Einzelfällen konkret durch das Komitee begleitet. Medizin- und Pflege-Ethik erfordern in einer zunehmend komplexen Arbeitswelt Dialog- und Fehlerkultur. Das Ethik-Komitee ist berufsgruppenübergreifend besetzt. Die Mitglieder des Ethik-Komitees sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Das Ethik-Komitee berät Mitarbeitende aller Hierarchie-Ebenen sowie den Aufsichtsrat des ZfP Reichenau in ethischen Fragen auf deren Anfrage. Das Ethik-Komitee regt die ethische Reflexion aller Mitarbeitenden des ZfP Reichenau an und fördert dies durch Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Bei Bedarf entwickelt das Ethik-Komitee in Übereinstimmung mit Patientenrechtegesetz, PsychKHG Baden-Württemberg sowie den betreuungsrechtlichen Vorgaben des BGB Leitlinien für den Umgang mit ethischen Fragestellungen, z.B. Beachtung von Patientenwillen und Patientenverfügungen sowie Konflikten zwischen Ökonomie und bestmöglicher Versorgung oder unterlassenen medizinischen Anordnungen (z.B. Krankengymnastik nach Schlaganfall).
Die Einbeziehung des Ethik-Komitees ist stets erforderlich und durch die Letztverantwortlichen zu veranlassen, wenn eine Entscheidung über eine Sterbebegleitung bzw. palliativ-medizinische Maßnahmen am Lebensende in einer der Kliniken oder dem Heimbereich des ZfP Reichenau ansteht und eine Verlegung in eine internistische oder palliativ-medizinische Fachabteilung aus psychiatrischen Gründen nicht möglich oder vom Patienten, seinen Angehörigen, entsprechend Bevollmächtigten oder dem gesetzlichen Betreuer nicht gewünscht wird.
Mindestens zwei Mal im Jahr erfolgen durch externe Fachkräfte unterstützte ethische Fallbesprechungen, an denen die Mitglieder des Ethik-Komitees im Sinne einer Supervision ihre Kompetenz reflektieren und stärken.