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Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)

Die Anforderungen an psychiatrische Einrichtungen in Deutschland steigen. Gleichsam ist die personelle Lage angespannt – auch im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Reichenau. Personal und Fachkräfte fehlen. Nicht bei den Ärzten, vor allem bei Sozialarbeitern und Pflegekräften, erklärt Peter Kremer, Arzt des ZfP Reichenau. Ein neues Gesetz könnte diese Lage noch verschärfen. Drei Jahre lang hatten Verdi und die psychiatrischen Fachverbände gegen die Verbindlichkeit des bereits beschlossenen pauschalierten Entgeltsystems (PEPP) gekämpft. Mit Erfolg. Das Resultat ist eine neue Regelung: das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG), mit dem die Bundesregierung die Versorgung verbessern will. Trotz Fortschritten gegenüber des PEPP-Systems enthalte der Entwurf Schwachstellen. Das neue Gesetz habe seine Haken und Ösen, erklärt Gabriel Henkes, Personalrat des ZfP Reichenau. "Die wollen wir glätten."