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Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB, Artikel im "Nervenarzt"

Beauftragt durch die DGPPN verständigte sich eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, der auch Prof. Hoffmann angehörte, über den klinischen und wissenschaftlichen Erkenntnistand in der Behandlung forensisch untergebrachter Patientinnen und Patienten. Nach mehrjähriger intensiver Arbeit konnte damit ein wesentlicher Fortschritt in den Bemühungen erzielt werden, bundesweit vergleichbare und qualitativ hochwertige forensische Behandlungen anzubieten. Zum Artikel