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Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

27. April 2017
10:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Festsaal im ZfP

Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und den Pflegestärkungsgesetzen II und III (PSG II und III) ergeben sich umfangreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern. Durch das Bundesteilhabegesetz werden Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in die Eingliederungshilfe einfließen. Durch das BTHG wird das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in mehreren Schritten vollständig neu gefasst, ebenso sind zahlreiche weitere Gesetze anzupassen. Die Änderungen treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft, überwiegend zum 01.01.2018 und 01.01.2020. Das BTHG bedeutet für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe einen echten Paradigmenwechsel; so wird die heutige Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen aufgehoben. Zukünftig wird die Unterscheidung zwischen Fachleistung der Eingliederungshilfe und den existenzsichernden Leis-tungen (Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnen) die Diskussion maßgeblich bestimmen.
Als renommierten Referenten zu diesem komplexen Thema konnten wir Herrn Reinhold Hohage gewinnen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht in Hamburg.Der Power-Point-Vortrag wird Ihnen vorab per Mail zugesendet.Bitte melden Sie sich zu der Fortbildungsveranstaltung im Festsaal des ZfP Reichenau bis zum 20.04.2017 an unter: Mail: m.meyer@zfp-reichenau.de, Tel.: 07531 977354.
Für Nicht-Angestellte des ZfP Reichenau kostet die Tagesveranstaltung 20 € inkl. Verpflegung.