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Forensische Ambulanz

2007 hatte der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht verabschiedet. Unter anderem wurde dadurch der seit längerem erkannten Notwendigkeit, für aus dem stationären Maßregelvollzug entlassene Patient:innen eine intensive Nachbetreuung zu gewährleisten, Rechnung getragen. Maßregelvollzugseinrichtungen in Baden-Württemberg haben entsprechende Behandlungs- und Beratungsangebote etabliert oder aus bereits bestehenden Strukturen weiterentwickelt.

2009 wurde am Zentrum für Psychiatrie Reichenau ebenfalls eine Forensische Ambulanz (FA) eröffnet.
Die Hauptaufgaben der FA bestehen darin, die Entlassenen bei ihrer Verselbstständigung zu unterstützen, eine kontinuierliche bedarfsgerechte Weiterbehandlung zu gewährleisten und krisenhafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um der Gefahr erneuter Straftaten entgegenzuwirken. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen am Prozess Beteiligten. Dazu zählen insbesondere Bewährungshilfe, Gerichte/Justizbehörden, gesetzliche Betreuer:innen sowie betreuende Personen in beschützten Arbeits- und Wohnformen.