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Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann

Sie arbeiten gerne mit unterschiedlichen Menschen in einem Team zusammen?

Wir bieten folgende generalistische Ausbildungen im Gesundheitswesen bei uns im ZfP Reichenau, akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Konstanz, an:

Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit dem Schwerpunkt psychiatrische Versorgung
Dauer: 3 Jahre
Ausbildungsbeginn: zum 01.04. und zum 01.10.
Anforderung: Mittlerer Bildungsabschluss
Pflegeschule: Akademie für Gesundheitsberufe Standort Konstanz und Standort Singen
Ansprechpartnerinnen: Angela Häusling, Jasmina Jehle
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit dem Schwerpunkt Stationäre Langzeitpflege
Dauer: 3 Jahre
Ausbildungsbeginn: zum 01.08.
Anforderung: Mittlerer Bildungsabschluss
Pflegeschule: Mettnau-Schule Radolfzell
Ansprechpartnerin: Sonja Dietrich
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Weitere Möglichkeit: Ausbildungsbegleitendes Studium
Auszubildende, die über Fachhochschulreife oder Abitur verfügen, haben im ZfP Reichenau die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend „Angewandte Pflegewissenschaft“ in 9 Semestern an der Katholischen Hochschule Freiburg zu studieren.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer der katholischen Hochschule Freiburg.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt bei uns mit folgenden Unterlagen:

  • Anschreiben mit Kontaktdaten
  • Vollständiger Lebenslauf
  • Kopie des Schulzeugnisses (Abschlusszeugnis oder aktuelles Halbjahreszeugnis)
  • Ggf. Kopie von weiteren Zeugnissen
  • Ggf. Kopie von Praktikumsbescheinigungen (Pflegepraktikum, FSJ, Schulpraktikum)
  • Ärztliches Gesundheitsattest, dass Sie physisch und psychisch in der Lage sind eine Ausbildung im Gesundheitswesen zu beginnen
  • Immunitätsnachweis Masern
  • Immunitätsnachweis Covid-19

Zusätzliche Voraussetzungen für Bewerber*innen aus dem Ausland:

  • Gute Deutschkenntnisse, Zertifikat B2
  • Ausländische Schul- oder Studienabschlüsse müssen am Regierungspräsidium in Stuttgart anerkannt werden (Gleichwertigkeitsbestätigung), weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie hier
  • Als Bewerber*in aus dem nichteuropäischen Heimatland benötigen Sie zusätzlich eine gültige Aufenthaltsbestätigung sowie eine Arbeitserlaubnis in Deutschland.