Erklärung Barrierefreiheit
Wie barrierefrei ist die Internetseite? /
Im Gesetz steht,
dass Internetseiten barrierefrei sein müssen.
Das bedeutet:
Eine Internetseite ist barrierefrei,
wenn alle Menschen sie ohne Hindernis nutzen können.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Die Internetseite muss richtig programmiert sein.
So können sich blinde Menschen
die Informationen auf der Seite am Computer vorlesen lassen. - Es muss Informationen in leichter Sprache geben.
Das ZfP Reichenau hat seine Internetseite selbst angeschaut.
Dabei haben sie bewertet,
wie barrierefrei die Internetseite ist.
Das steht in dieser Erklärung.
Wie ist der Stand der Internetseite gerade? /
Das ZfP Reichenau möchte seine Internetseite www.zfp-reichenau.de
so gut wie möglich barrierefrei machen.
Es gibt aber noch Inhalte,
die nicht barrierefrei sind.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
- Es gibt Videos,
die keinen Untertitel haben.
Bei einem Untertitel kann man das Gesprochene im Video auch lesen.
Zum Beispiel für gehörlose Menschen. - PDF-Dateien sind nicht barrierefrei
Das ZfP Reichenau möchte das auf der Internetseite noch ändern.
Sie arbeiten gerade daran.
Gibt es die Inhalte in leichter Sprache? /
Es gibt nicht alle Inhalte der Internetseite
in leichter Sprache.
Es gibt einen Bereich auf der Internetseite in leichter Sprache.
Warum gibt es nicht alle Inhalte in leichter Sprache?
Die Kosten und der Aufwand für das ZfP Reichenau
wären zu groß.
Wann wurde diese Erklärung gemacht? /
Die Erklärung hat das ZfP Reichenau
am 02. Februar 2026 gemacht.
Die Erklärung ist auf dem neuesten Stand.
Möchten Sie eine Rückmeldung zur Internetseite geben? /
Finden Sie etwas auf unserer Internetseite,
das nicht barrierefrei ist.
Dann melden Sie sich bei uns:
ZfP Reichenau
Unternehmenskommunikation
Feursteinstraße 55
78479 Reichenau
E-Mail: unternehmenskommunikation(at)zfp-reichenau.de
Was passiert, wenn das ZfP Reichenau sich bei Ihnen nicht zurückmeldet? /
Haben Sie dem ZfP Reichenau eine Rückmeldung gegeben,
dass etwas auf der Internetseite nicht barrierefrei ist?
Das ZfP Reichenau muss sich dann innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.
Wenn sich das ZfP Reichenau bei Ihnen nicht zurückmeldet,
dann können Sie sich an diese Personen wenden.
Sie kümmern sich um Menschen mit Behinderung.
- Beauftragte der Landes-Regierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Telefon: 0711 27 93 36 0
- Kommunale Beauftragten
für die Belange von Menschen mit Behinderung
Kommunal bedeutet:
Das ist die oder der Beauftragte in Ihrer Gemeinde.
Welche Möglichkeit gibt es noch? /
Wenn die Internetseite nicht barrierefrei ist,
kann ein Verband Klage bei Gericht einreichen.
Viele Vereine oder Organisationen
setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Manchmal schließen sie sich
zu einem Verband zusammen.
Wichtige Verbände für Menschen mit Behinderung sind zum Beispiel:
- Aktion Mensch
- Lebenshilfe
capito Bodensee hat diesen Text in leicht veständlicher Sprache geschrieben